Unisex-Tarif
1. Begriff: Geschlechterunabhängiger Tarif (Tarifierung) für Versicherungsverträge.
2. Hintergrund und Konsequenzen: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 1.3.2011 darf für Neuabschlüsse von Versicherungsverträgen seit dem 21.12.2012 das Geschlecht nicht mehr als Risikomerkmal bei der Berechnung von Prämien und Versicherungsleistungen berücksichtigt werden. Dies führt im Ergebnis zu einheitlichen Sterbetafeln und sonstigen Rechnungsgrundlagen für Frauen und Männer in allen Tarifen.
3. Probleme: Die Versicherer werden weiterhin separate Sterbetafeln verwenden, diese aber auf Basis von unternehmens- und tarifspezifisch erwarteten Mischungsverhältnissen kombinieren. Das sich realisierende Mischungsverhältnis eines Tarifs kann hiervon abweichen. Insofern ergibt sich hierdurch ein zusätzliches Tarifierungsrisiko.
Autor(en): Prof. Dr. Peter Albrecht