Unfallursachenforschung
I. Schadenersatzrecht: 1. Begriff: Aufklärung des Unfallhergangs (z.B. Auswertung von Zeugenaussagen, Einsicht in die polizeiliche Ermittlungsakte, Einholung eines unfallanalytischen Sachverständigengutachtens).
2. Ziel: Festlegung der Haftungsquote.
II. Unfallforschung: 1. Begriff: Auswertung technischer und medizinischer Daten über eingetretene Unfälle, die zur Unfallbekämpfung herangezogen werden. In Verbindung mit der Auswertung von realen Verkehrsunfalldaten sollen Erkenntnisse über fahrzeugspezifische Stärken und Schwächen gewonnen werden.
2. Ziel: Erkenntnisgewinn über wirksame Präventionsmaßnahmen.
Autor(en): Rolf-Peter Hoenen, Klaus-Jürgen Heitmann