Umlageverfahren
Umlagefinanzierung. Finanzierungsprinzip der Sozialversicherung auf Grundlage eines Generationenvertrags. Die in einer Periode anfallenden Ausgaben werden durch die in derselben Periode eingenommenen Beiträge gedeckt, d.h. es findet (im Gegensatz zum Kapitaldeckungsverfahren) kein Aufbau eines Kapitalstocks oder einer staatlichen Vermögensreserve statt.
Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Katja Brandtner, David Klimmek