Überbrückungshilfe
1. Begriff: Leistungsart in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Überbrückungshilfe ist die übergangsweise Zahlung einer Geldleistung, wenn die Leistungsprüfung beim Berufsunfähigkeitsversicherer noch nicht abgeschlossen ist, aber die Zahlung eines Krankentagegeldes aus der privaten Krankenversicherung (PKV) wegen des medizinischen Verdachts auf Berufsunfähigkeit bzw. die Zahlung eines Krankengeldes aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wegen voller Erwerbsminderung eingestellt wird.
2. Hintergrund: Zieht sich die Leistungsprüfung des Berufsunfähigkeitsversicherers über einen längeren Zeitraum hin, kann dies für den Versicherten erhebliche finanzielle Folgen haben. Wurden nicht genügend Rücklagen gebildet, können die laufenden finanziellen Verpflichtungen (Miete, Hypotheken etc.) ein existenzielles Risiko bedeuten. Aus diesem Grund empfiehlt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die für die Dauer der Leistungsprüfung eine Überbrückungshilfe enthält. Die Hilfe wird bis zum Abschluss der Leistungsprüfung, längstens für sechs Monate, erbracht. Überbrückungshilfen bieten nur wenige Versicherungsunternehmen an.
Autor(en): Rüdiger R. Burchardi, Dr. Hans-Jürgen Danzmann