True and Fair View
1. Begriff: Grundsatz der internationalen Rechnungslegung. Der Begriff stammt aus den IAS/IFRS.
2. True and Fair View in der Rechnungslegung: Ziel der Rechnungslegung nach IAS/IFRS und im Übrigen auch nach US-GAAP ist es, den Kapitalmarktteilnehmern entscheidungsrelevante Informationen zu vermitteln. Das Vorsichtsprinzip ist nur von geringer Bedeutung. a) In IAS 1 ist das Prinzip der „Fair Presentation“ als Generalnorm festgelegt. Die Bewertung zum Fair Value in der internationalen Rechnungslegung ist eine Ausprägung des True and Fair View.
b) Auch nach US-GAAP kann die Fair Presentation als Generalnorm angesehen werden.
c)Nach deutschem Handelsrecht hat der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln (§ 264 II HGB). Vermittelt der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild, sind Angaben im Anhang zu machen.
Autor(en): Dr. Frank Ellenbürger, Dr. Joachim Kölschbach