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Summenanpassungsklausel

1. Begriff: Klausel zur Anpassung der Versicherungssumme an geänderte Kaufkraftverhältnisse (Inflation).

2. Anwendungsgebiete: a) Im Bereich der Sachversicherung gibt es Summenanpassungsklauseln in der verbundenen Hausratversicherung, der verbundenen Wohngebäudeversicherung sowie der landwirtschaftlichen, gewerblichen und industriellen Sachversicherung.
b) Im Bereich der Personenversicherung gibt es Summenanpassungsklauseln in der dynamischen Lebensversicherung und in der dynamischen Unfallversicherung.

Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne

 

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