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Versicherungslexikon

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Streik

Planmäßig durchgeführte und auf ein gemeinsames Ziel gerichtete Arbeitseinstellung einer relativ großen Anzahl von Arbeitnehmern. Mittel der Arbeitnehmer zum Arbeitskampf (Gegenstück zur Aussperrung als Mittel des Arbeitgebers). Sachschäden aufgrund von Streiks sind in vielen Versicherungszweigen der Sachversicherung mitversichert bzw. mitversicherbar. Im Rahmen der Extended-Coverage-Versicherung besteht eine Einschlussmöglichkeit unter der Gefahrengruppe der politischen Risiken.

Autor(en): Stefan Andersch

 

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