Sterbegesetz
Vermutete, formelmäßig beschreibbare Gesetzmäßigkeit, aus der sich die Werte einer Sterbetafel errechnen lassen. Bis ins 19. Jahrhundert war die Vorstellung weit verbreitet, dass die Sterblichkeit einem Naturgesetz gehorcht. Es galt, dieses Gesetz zu ergründen, das aber mutmaßlich ständig durch willkürliche Einflüsse, wie Seuchen oder Kriege, gestört wurde. Heute wird versucht, die über statistische Messverfahren ermittelten Werte der geschlechts- und altersabhängigen Sterbewahrscheinlichkeiten so auszugleichen, dass unplausible Schwankungen in den Messwerten geglättet werden. Für größere Altersabschnitte wird dafür eine formelmäßige Entwicklung der Sterbewahrscheinlichkeiten unterstellt. Die Parameter der Formel werden dann so bestimmt, dass die Abweichungen zu den Messwerten minimal sind. Bekannte Sterbegesetze sind u.a. nach Mackeham, Gompertz-Mackeham und Wittstein benannt.
Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf