Schutztheorie
1. Begriff: Theorie zur Begründung einer staatlichen Versicherungsaufsicht, die den Schutz des Versicherungsnehmers als deren primäres Ziel ansieht.
2. Merkmale: Die Schutztheorie geht davon aus, dass eine nicht beaufsichtigte, rein marktwirtschaftliche Versicherungswirtschaft für den Versicherungsnehmer zu nachteiligen Ergebnissen führen kann. Die Gründe für die Nachteile einer nicht beaufsichtigten („unregulierten“) Versicherungswirtschaft liegen in den Besonderheiten des Versicherungsgeschäfts (z.B. Prämienvorauszahlung, Langfristigkeit des Geschäfts, Sparvorgänge in der Lebens- und Krankenversicherung). Die Schutztheorie gilt auch im Hinblick auf die Gläubigerinteressen Dritter, etwa der Geschädigten in der Haftpflichtversicherung.
3. Probleme: Die Ambivalenz der Versicherungsnehmerinteressen als Schuldner der Versicherungsprämie einerseits und als Gläubiger der Versicherungsleistung andererseits erschwert die Abstimmung der Aufsichtsmittel zum Schutz der Versicherungsnehmer. Ein weiteres Problem liegt in der Staffelung der Aufsichtsintensität gemäß der Schutzbedürftigkeit der einzelnen Kundengruppen.
Autor(en): Prof. Dr. Heinrich R. Schradin