Schutzdeckung
I. Abdeckung von Portefeuillesegmenten eines Versicherungsunternehmens durch Rückversicherung gegen Großschäden (pro Risiko/pro Ereignis) hauptsächlich auf nicht-proportionaler Basis. Siehe auch nicht-proportionaler Rückversicherungsvertrag.
II. Bezeichnung für die eigene Retrozession des Rückversicherers.
Autor(en): Dr. Michael Pickel