Schadenselbstbeteiligung
Klausel in Versicherungsverträgen, nach der im Schadenfall der Versicherungsnehmer (Erstversicherungsvertrag, vgl. auch Franchise) bzw. der Erstversicherer (Rückversicherungsvertrag) einen festen oder prozentualen Teil eines Schadens selbst trägt. Neben der Schicksalsteilung und Folgepflicht ein weiterer Grundsatz in der Rückversicherung.
Autor(en): Dr. Michael Pickel