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Risikoverminderung

Variante der Risikohandhabung. Summe aller Maßnahmen zur Verringerung der Eintrittswahrscheinlichkeit von Schäden und/oder der potenziellen Schadenausmaße aus risikobehafteten Aktivitäten. Die Eintrittswahrscheinlichkeiten können durch Präventionsmaßnahmen, wie z.B. Schulungen von Mitarbeitern, reduziert werden. Beispiele für die Verringerung von potenziellen Schadenausmaßen sind die Installation von Brandschutztüren (Feuerrisiko) und Vorsorgeuntersuchungen (Krankheitsrisiko). Als Maßnahme zur Risikoverminderung im Risikogeschäft setzen Versicherungsunternehmen häufig Obliegenheiten als Klauseln in den Versicherungsverträgen ein, denen zufolge die Versicherungsnehmer bestimmte Verhaltensgebote oder -verbote zur Verringerung der versicherten Risiken zu beachten haben.

Autor(en): Anja Schwinghoff, Prof. Dr. Fred Wagner

 

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