Risikofrüherkennungssystem
Gesamtheit aller Maßnahmen in einem Unternehmen, insbesondere die Einrichtung eines Überwachungssystems, mit der Funktion, frühzeitig den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen aufzudecken, um diesen ggf. rasch und wirksam entgegentreten zu können. Näheres siehe unterRisikomanagement im Versicherungsunternehmen. Vgl. auch die Verpflichtung zur Einrichtung eines Überwachungssystems nach § 91 II AktG.
Autor(en): Anja Schwinghoff, Prof. Dr. Fred Wagner