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Reziprozität

Gegengeschäft.

1. Begriff: Früher übliche Form der Rückversicherung, bei der ein Rückversicherer von einem Erstversicherer Geschäft übernahm und ihm in gleichem Maße aus eigenem Geschäft wiederum Anteile zurückzedierte.

2. Merkmale: Bei der Bewertung des Gegengeschäfts werden die Prämien- und die Ergebnisreziprozität unterschieden. Mit der Prämienreziprozität wird der Fall beschrieben, dass der Rückversicherer dem Erstversicherer genau so viel Prämienvolumen zurückzediert, wie er vom Erstversicherer übernommen hat. Mit der Ergebnisreziprozität wird beschrieben, dass der Rückversicherer durch die zedierten Geschäfte einen fast gleichen technischen Gewinn an den Erstversicherer überträgt, wie er vom Erstversicherer erhalten hat.

Autor(en): Dr. Michael Pickel

 

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