Retrospektives Deckungskapital
Endwert der zu einem Zeitpunkt während der Laufzeit eines Lebensversicherungsvertrags bereits geleisteten Beiträge abzgl. des erwarteten Leistungsendwerts. Sofern die Rechnungsgrundlagen für die Berechnung des Beitrags und der Deckungsrückstellung übereinstimmen, sind das retrospektive Deckungskapital und das prospektive Deckungskapital identisch.
Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf