Rentengarantiezeit
Zeitraum, in dem eine auf das Leben einer Person abgeschlossene Rente unabhängig von deren Erleben gezahlt wird, sofern die Person zu Beginn dieses Zeitraums gelebt hat. Eine Rentengarantiezeit wird vereinbart, damit im Fall des Todes der versicherten Person kurz nach Beginn der Rentenzahlung der wirtschaftliche Verlust für den Versicherungsnehmer bzw. die Hinterbliebenen begrenzt wird.
Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf