Renteneintrittsalter
Alter des Versicherten zu Beginn des Leistungsbezugs aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Geht ein Versicherter mit einem Renteneintrittsalter unter der Regelaltersgrenze in den Ruhestand, wird von der Altersrente ein Rentenabschlag vorgenommen; umgekehrt gibt es einen Rentenaufschlag, wenn das Renteneintrittsalter über die Regelaltersgrenze hinaus geschoben wird. Siehe auch Zugangsfaktor.
Autor(en): Prof. Dr. Jörg Althammer, Dr. Maximilian Sommer