Rentenabschlag
Reduzierung der monatlichen Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) infolge einer vorgezogenen Inanspruchnahme einer Altersrente. Die Anpassung wird über den Zugangsfaktor in der Rentenformel vorgenommen. Pro Monat vorgezogener Rente wird die Rente um 0,3 %, pro Jahr also um 3,6 % abgesenkt.
Autor(en): Prof. Dr. Jörg Althammer, Dr. Maximilian Sommer