Rentenabfindung
Kompensationsleistung für das Erlöschen des Anspruchs auf Witwen- oder Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) infolge einer Wiederheirat. Die Rentenabfindung beträgt das 24-fache der monatlichen Hinterbliebenenrente.
Autor(en): Prof. Dr. Jörg Althammer, Dr. Maximilian Sommer