Reaktivierung
Rückkehr eines Versicherten in das Berufsleben nach überstandener Berufsunfähigkeit. Häufig ist die Erkrankung, die zu einer Berufsunfähigkeit geführt hat, nach einigen Jahren wieder ausgeheilt. Endet die Berufsunfähigkeit und kehrt der Versicherte ins Arbeitsleben zurück, wird von Reaktivierung gesprochen. Einige Versicherer bieten für die Situation, dass die Berufsunfähigkeit endet, eine Wiedereingliederungshilfe an. Aus einer Phase der Berufsunfähigkeit mit voller Befreiung von der Beitragszahlungspflicht und der anschließenden Reaktivierung ergeben sich für die Zukunft i.d.R. keine Auswirkungen auf den Vertrag über die Berufsunfähigkeitsversicherung. Allerdings bieten nicht alle Gesellschaften nach der Reaktivierung wieder eine Beitragsdynamik an.
Autor(en): Rüdiger R. Burchardi, Dr. Hans-Jürgen Danzmann