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Wiedereingliederungshilfe

1. Begriff: Leistungsart in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Wiedereingliederungshilfe wird i.d.R. als zusätzliche Rentenzahlungen über eine begrenzte Zeit oder als einmalige Kapitalleistung gewährt, wenn die Berufsunfähigkeitsrente eingestellt wird, weil eine Berufsunfähigkeit nicht mehr vorliegt.

2. Zweck: Bei Wiederherstellung der Berufsfähigkeit kann es eine Weile bis zu einer Neueinstellung dauern. Mit einer Wiedereingliederungshilfe kann ein dadurch bedingter finanzieller Engpass kompensiert werden.

Autor(en): Rüdiger R. Burchardi, Dr. Hans-Jürgen Danzmann

 

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