Protracted Default
Versicherungsfall in der Kreditversicherung mit Ausnahme der Konsumentenkreditversicherung. Voraussetzung für den Eintritt des Versicherungsfalls ist die Nichtzahlung der versicherten Forderung innerhalb der im Versicherungsschein genannten Wartefrist, die i.d.R. nach Fälligkeit der versicherten Forderung zu laufen beginnt, ohne den objektiven Nachweis der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Einige Kreditversicherer stellen für den Eintritt des Nichtzahlungstatbestands die Vorbedingung, dass ein von ihnen bestimmtes Inkassobüro spätestens zum Ablauf der „Wartefrist“ eingeschaltet wird und es dem Inkassounternehmen nicht gelungen ist, die versicherte Forderung innerhalb einer bestimmten Zeit nach Auftragserteilung vollständig einzuziehen.
Autor(en): Clemens Freiherr von Weichs