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Probandenversicherung

1. Begriff: Pflichtversicherung nach dem Arzneimittelgesetz (AMG), die bei einer klinischen Prüfung von Arzneimitteln am Menschen für den Fall der Tötung oder Gesundheitsschädigung Versicherungsschutz unabhängig von der gesetzlichen Haftungslage bietet.

2. Merkmale: Versicherte Personen sind die an der klinischen Prüfung beteiligten Probanden. Eine Rückversicherung stand bis Ende 2015 über den sog. Probanden-Cover (Zusammenschluss von über 20 Erst- und Rückversicherern) zur Verfügung. Seitdem kommt wieder die klassische Rückversicherung im Rahmen von fakultativen oder obligatorischen Deckungen (fakultative Rückversicherung, obligatorische Rückversicherung) zum Tragen.

3. Abgrenzung: Deckung für die gesetzliche Haftpflicht des Arzneimittelherstellers gem. § 84 AMG wird über die Arzneimittelhaftpflichtversicherung gewährt.

Autor(en): Dr. Jürgen Kurth

 

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