Willkommen im Gabler Versicherungslexikon



Versicherungslexikon

Qualitätsgeprüftes Wissen + vollständig Online + kostenfrei: Das ist das Gabler Versicherungslexikon auf versicherungsmagazin.de

Jetzt neu: Die 2. Auflage wurde komplett überarbeitet und um über 400 neue Begriffe ergänzt.

Privatklinik

1. Begriff: Von einer natürlichen Person, juristischen Person des Privatrechts oder Handelsgesellschaft gegründete und mit einer gewerberechtlichen Konzession nach § 30 I GewO betriebene Klinik, die nicht mit öffentlichen Mitteln gefördert, sondern nach erwerbswirtschaftlichen Grundsätzen geführt wird und nicht im Krankenhausplan eines Landes aufgenommen ist.

2. Rechtsgrundlage: Für Privatkliniken gelten die allgemeinen Grundsätze für Unternehmen. Grundrechtlichen Schutz erfahren sie durch Art. 12 und 14 GG. Bei Vorliegen der in § 4 IV MB/KK 2009 genannten Kriterien besteht für Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV) freie Krankenhauswahl.

3. Ausgründung: Eine Sonderform von Privatkliniken sind Einrichtungen, die in räumlicher Nähe zu einem in den Krankenhausplan aufgenommenen Krankenhaus liegen und mit diesem organisatorisch verbunden sind (sog. Ausgründungen). Diese Einrichtungen unterliegen hinsichtlich der allgemeinen Krankenhausleistungen, die dem Versorgungsauftrag des verbundenen Plankrankenhauses entsprechen, der Entgeltbindung des Krankenhausentgeltrechts und hinsichtlich der Entgelte für die Wahlleistung Unterkunft dem Grundsatz der Angemessenheit (§ 17 I S. 5, 6 KHG). Damit soll verhindert werden, dass Krankenhausträger von nicht GKV-Versicherten, die in mit einem Plankrankenhaus verbundenen Einrichtungen in räumlicher Nähe dieses Krankenhauses behandelt werden, für im Wesentlichen identische allgemeine Krankenhausleistungen höhere Entgelte verlangen können als für gesetzlich Krankenversicherte, die im Plankrankenhaus behandelt werden. Das BVerfG hat in einem Beschluss vom 20.8.2013 (1 BvR 2402/12; 1 BvR 2684/12) die Verfassungsmäßigkeit der Entgeltbindung für verbundene/ausgegründete Privatkliniken bestätigt.

Autor(en): Dr. Frank Schulze Ehring

 

260px 77px