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Pflegerentenzusatzversicherung

1. Begriff: Versicherungsprodukt der Lebensversicherung, das zur Abdeckung des Pflegefallrisikos ergänzend zu einer Hauptversicherung in Form einer kapitalbildenden Lebensversicherung oder einer Rentenversicherung abgeschlossen wird.

2. Leistungen: Bei einer Pflegerentenzusatzversicherung sind meistens die beiden Leistungskomponenten a) Prämienbefreiung und – b) Rentenzahlung für den Fall der Pflegebedürftigkeit vereinbart. So müssen z.B. im Pflegefall die Prämien für eine aufgeschobene Rentenversicherung als Hauptversicherung nicht weiter gezahlt werden. Bei zusätzlicher Vereinbarung einer Pflegerente erfolgt im Pflegefall die Rentenzahlung für die Dauer der Pflegebedürftigkeit vor dem vereinbarten Beginn der Altersrente. Bei sofort beginnenden Rentenversicherungen erhöht die Pflegerentenzusatzversicherung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit die Altersrente. Die Pflegebedürftigkeit wird wie bei der Pflegerentenversicherung definiert.

3. Prämien und Kalkulation: Die Kalkulation der Prämien erfolgt nach Art der Lebensversicherung wie bei einer Pflegerentenversicherung. Der Versicherungsnehmer wird für die Pflegerentenzusatzversicherung an den Überschüssen beteiligt. Die gutgeschriebenen Überschussanteile werden i.d.R. zusammen mit der Hauptversicherung zur Erhöhung der Leistungen verwendet.

Autor(en): Rainer M. Jacobus

 

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