Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)
1. Begriff: Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung, das am 30.10.2012 in Kraft getreten ist. Das PNG sah eine Reihe von Bestimmungen zur Verbesserung der Pflegevorsorge in Deutschland vor.
2. Merkmale: Die Bestimmungen umfassen u.a. die Verbesserung der Leistungen für demenziell Erkrankte, flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten in der ambulanten Pflege, verbesserte Konditionen für pflegende Angehörige, die Förderung neuer Wohn- und Betreuungsformen, die Förderung der Selbsthilfe, Regelungen zur Begutachtung der Pflegeleistungen durch unabhängige Gutachter, die vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) beauftragt wurden, die Verbesserung der Pflegeversorgung in Pflegeheimen, die Anhebung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung auf 2,05 % (für Kinderlose auf 2,3 %) und die Einführung einer geförderten Pflegezusatzversicherung („Pflege-Bahr“ – die geförderte Pflege-Vorsorge). Durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz erfolgt zudem erneut eine Verbesserung der Pflegebedingungen in Deutschland.
Autor(en): Rainer M. Jacobus