Pauschalpolice
Begriff: Vereinfachte (pauschalisierte) Form der laufenden Versicherung in der Transportversicherung, die v.a. bei Werkverkehrstransporten Anwendung findet. Bei der Pauschalpolice ist keine Einzeldeklaration der Transporte (Deklaration) notwendig; dadurch ist die Abwicklung stark vereinfacht. Der Versicherungsschutz ist jedoch meist auf bestimmte versicherte Gefahren oder versicherte Schäden eingegrenzt, und die Versicherungssumme gilt pro Tag.
Anders: Generalpolice.
Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne