Generalpolice
Form der laufenden Versicherung in verschiedenen Versicherungszweigen. Insbesondere in der Transportversicherung vorzufinden. Der Versicherer verpflichtet sich im Voraus, die in der Generalpolice bezeichneten Güter auf den dort i.Allg. umschriebenen Transporten (Transportmittel, Transportwege) zu dem vereinbarten Versicherungsschutz in Deckung zu nehmen. Der Versicherungsnehmer muss die konkreten Transporte jedoch vor Durchführung zur Versicherung anmelden (Deklaration).
Anders: Pauschalpolice.
Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne