Nominalgüterversicherung
Sammelbezeichnung für alle Versicherungen, bei denen hauptsächlich rein nominelle Schäden in Form von zusätzlichen Ausgaben, entgehenden Einnahmen oder Vermögensverlusten gedeckt sind. Zu den Haupterscheinungsformen zählen z.B. alle Arten der Haftpflichtversicherung, der Rechtsschutzversicherung, die Betriebsunterbrechungsversicherung sowie die Kreditversicherung. Abzugrenzen von der Personenversicherung und der Sachversicherung.
Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Anna-Theresa Jost