Musterbedingungen
Früher von den Versichererverbänden in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde ausgearbeitete Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB). Nach Wegfall des aufsichtsbehördlichen Genehmigungsbedürfnisses haben die Verbände unverbindliche Musterbedingungswerke v.a. für das Privatkundengeschäft ausgearbeitet, was zu einer fortdauernden Markttransparenz beitrug. Wegen der kartellrechtlichen Einordnung siehe unter Versicherungskartellrecht.
Autor(en): Dr. Helmut Müller