Willkommen im Gabler Versicherungslexikon



Versicherungslexikon

Qualitätsgeprüftes Wissen + vollständig Online + kostenfrei: Das ist das Gabler Versicherungslexikon auf versicherungsmagazin.de

Jetzt neu: Die 2. Auflage wurde komplett überarbeitet und um über 400 neue Begriffe ergänzt.

Mitwirkungspflichten


1. Begriff: Abgeschwächte Form der Arztanordnungsklausel in den neueren Bedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Mitwirkungspflichten verpflichten den Versicherungsnehmer, Vorschlägen des behandelnden Arztes zur Minderung der gesundheitlichen Beeinträchtigung zu folgen.

2. Ausprägungen: Die am Markt geltenden Bedingungsregelungen sind sehr unterschiedlich. In einigen Bedingungen ist bez. der Mitwirkungspflichten nichts geregelt. Manche Regelungen sehen „zumutbare ärztliche Anweisungen“ vor, ohne sie näher zu definieren. Andere Regelungen bestimmen, dass „Arztanordnungen mit möglichen Reaktivierungschancen Folge zu leisten ist“ oder verpflichten ihre Versicherten, „nach dem Prinzip von Treu und Glauben“ zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um eine Minderung der gesundheitlichen Beeinträchtigung zu erreichen.

3. Würdigungen: Prinzipiell ist ein vollständiger Verzicht auf die medizinischen Mitwirkungspflichten nicht sinnvoll, da durch das höhere Leistungsaufkommen finanzielle Nachteile für das Versichertenkollektiv entstehen. Unzweifelhaft sinnvoll und zumutbar sind Mitwirkungspflichten, die die Verwendung von Seh- und Hörhilfen oder von Prothesen betreffen. Für den Versicherten ist Transparenz wichtig, um den Sinn der einzelnen Mitwirkungspflichten zu erkennen.

Autor(en): Rüdiger R. Burchardi, Dr. Hans-Jürgen Danzmann

 

260px 77px