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Arztanordnungsklausel

1. Begriff: Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung, die den Versicherungsnehmer verpflichtet, ärztlichen Anordnungen nachzukommen, um die eigene Gesundheit zu verbessern und dadurch den Grad der Berufsunfähigkeit zu mindern.

2. Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung: Werden die Anordnungen des Arztes nicht befolgt, hat der Versicherer das Recht, die Berufsunfähigkeitsleistung zu kürzen oder zu verweigern.

3. Aktueller Stand: Die Arztanordnungsklausel ist umstritten; deshalb hat die Rechtsprechung in Streitfällen mehr und mehr zugunsten der Versicherten entschieden. In der Folge ist die Arztanordnungsklausel seit einigen Jahren in fast keinem Bedingungswerk mehr zu finden. In den neueren Bedingungen wurde sie durch die medizinischen Mitwirkungspflichten ersetzt.

 

Autor(en): Rüdiger R. Burchardi, Dr. Hans-Jürgen Danzmann

 

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