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Versicherungslexikon

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Mitversicherung

1. Begriff: Gemeinsame anteilsmäßige Absicherung ein und desselben Risikos eines Versicherungsnehmers durch mehrere Versicherer auf der Erstversicherungsebene.

2. Anwendungsbereiche: Bedeutung erlangt die Mitversicherung speziell bei der Abdeckung von Großrisiken, hauptsächlich in der industriellen Sachversicherung (Industrieversicherung) und in der Transportversicherung. Siehe auch Führungsklausel.

Autor(en): Dr. Michael Pickel

 

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