Mitversicherung
1. Begriff: Gemeinsame anteilsmäßige Absicherung ein und desselben Risikos eines Versicherungsnehmers durch mehrere Versicherer auf der Erstversicherungsebene.
2. Anwendungsbereiche: Bedeutung erlangt die Mitversicherung speziell bei der Abdeckung von Großrisiken, hauptsächlich in der industriellen Sachversicherung (Industrieversicherung) und in der Transportversicherung. Siehe auch Führungsklausel.
Autor(en): Dr. Michael Pickel