Mietsachschadenklausel
Klausel, die den Ausschluss von Mietsachschäden in der Haftpflichtversicherung aufgrund der Besitzklausel teilweise wieder aufhebt. Die Mietsachschadenklausel kann über die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) vereinbart werden. Grundsätzlich sind hierdurch nur Schäden an Sachen gedeckt, die fest mit einem Gebäude verbunden sind und sich in Räumen befinden. Manche Versicherer bieten auch Versicherungsschutz für Schäden an mobilen Einrichtungsgegenständen in vorübergehend gemieteten Hotelzimmern oder Ferienwohnungen und an geliehenen oder gemieteten elektrischen medizinischen Geräten.
Autor(en): Frank Sievers