Mietsachschäden
Schäden an gemieteten Sachen. Grundsätzlich sind Mietsachschäden in der Haftpflichtversicherung aufgrund der Besitzklausel nicht gedeckt. Durch die Mietsachschadenklausel können Mietsachschäden teilweise allerdings wieder eingeschlossen werden.
Autor(en): Frank Sievers