Maximalschadenprinzip
Prinzip, nach dem jedem zufälligen Risiko als Prämie seine maximale Schadenhöhe zugeordnet wird. Das Maximalschadenprinzip ist kein Prämienprinzip, weil es die „no-arbitrage-Bedingung“verletzt. (In der älteren Literatur wird in der Definition eines Prämienprinzips anstelle der „no-arbitrage-Bedingung“ eine schwächere Bedingung verwendet, unter der das Maximalschadenprinzip dann ein Prämienprinzip wäre.)
Autor(en): Prof. Dr. Klaus D. Schmidt