Liquidität
1. Begriff: Es gibt zwei Liquiditätsbegriffe in der Betriebswirtschaftslehre: Erstens Liquidität im Sinne einer Eigenschaft von Vermögenswerten, die auf deren Geldnähe abstellt. Zweitens Liquidität im Sinne einer Eigenschaft von Unternehmen, die die Fähigkeit bezeichnet, den bestehenden Zahlungsverpflichtungen termingerecht und betragsgenau nachzukommen.
2. Liquidität als Anlagegrundsatz im Versicherungsunternehmen: Der Anlagegrundsatz des § 124 II VAG bezieht sich auf die ständige Zahlungsbereitschaft von Versicherungsunternehmen und soll sicherstellen, dass diese ihren Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen durch eine ausreichende Liquidierbarkeit ihrer Kapitalanlagen jederzeit uneingeschränkt nachkommen können.
Autor(en): Prof. Dr. Heinrich R. Schradin