Kongruenzregeln
1. Begriff: Im früheren Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) gesetzlich festgeschriebener Bestandteil der Anlagegrundsätze von Versicherungsunternehmen. Die Kongruenzregeln besagten, dass das gebundene Vermögen im Hinblick auf die Wechselkursrisiken grundsätzlich in Vermögenswerten anzulegen ist, die auf dieselbe Währung lauten, in der die Versicherungen erfüllt werden müssen.
2. Aktuelle Entwicklungen: Die Kongruenzregeln werden im Gesetz (§ 124 VAG) nicht mehr ausdrücklich genannt; es ist aber davon auszugehen, dass die Versicherungsunternehmen weiterhin darauf achten müssen, dass Währungsrisiken bei den Kapitalanlagen ausreichend Rechnung zu tragen ist. Für Pensionskassen und Pensionsfonds ist der Bundesminister de Finanzen (BMF) ermächtigt, in einer Verordnung u.a. Grundsätze zur kongruenten Anlage des Sicherungsvermögens festzulegen (§ 235 I Nr. 10, § 240 Nr. 8 VAG).
Autor(en): Dr. Helmut Müller