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Kollektives versicherungstechnisches Äquivalenzprinzip

Prinzip, nach dem für einen Versicherungsbestand (mindestens) Gesamtrisikoprämien in Höhe des kollektiven Schadenerwartungswerts zur Verfügung stehen müssen – mit entsprechenden Konsequenzen für die Prämienkalkulation. Das kollektive versicherungstechnische Äquivalenzprinzip formuliert sozusagen die Überlebensbedingung des Versicherers. Es bezieht sich auf Versicherungsbestände mit homogenen oder heterogenen Risiken. Das kollektive versicherungstechnische Äquivalenzprinzip schließt das individuelle versicherungstechnische Äquivalenzprinzip nicht mit ein, da die Gesamtrisikoprämien in Höhe des kollektiven Schadenerwartungswerts auch anders auf die einzelnen Risiken verteilbar sind als verursachungsgerecht nach den individuellen Schadenerwartungswerten. Siehe allgemein auch versicherungstechnisches Äquivalenzprinzip.

Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Renata Elert, Jiying Luo

 

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