Individuelles versicherungstechnisches Äquivalenzprinzip
Prinzip der verursachungsgemäßen Zurechnung des kollektiven Schadenerwartungswerts auf die einzelnen versicherten Risiken eines Gesamtbestands – mit entsprechenden Konsequenzen für die Prämienkalkulation. Nach dem individuellen versicherungstechnischen Äquivalenzprinzip muss das einzelne versicherte Risiko eine Risikoprämie in Höhe seines individuellen Schadenerwartungswerts aufbringen. Dies ist zugleich der Beitrag des einzelnen Risikos zur Deckung des kollektiven Schadens. Risiken mit hohen Schadenerwartungswerten tragen demnach mehr Risikoprämien zum Kollektiv bei als Risiken mit geringen Schadenerwartungswerten. Das individuelle versicherungstechnische Äquivalenzprinzip schließt das kollektive versicherungstechnische Äquivalenzprinzip mit ein. Die Begründung dazu liefert folgendes Axiom: Wenn für jedes einzelne Risiko Äquivalenz der Prämien mit den Schadenerwartungswerten gilt, kann dieses Prinzip auch auf das Kollektiv vieler bzw. aller Risiken des Bestands übertragen werden. Siehe allgemein auch versicherungstechnisches Äquivalenzprinzip.
Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Renata Elert, Jiying Luo