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Kapitalisierungsgeschäfte

1. Begriff: Geschäfte, bei denen gegen Prämien Leistungen versprochen werden, die zu einem bestimmten Termin fällig werden. Ein versicherungstechnisches Risiko besteht nicht, wohl aber bestehen Kosten- und Zinsrisiken. Es handelt sich um ein reines Bankgeschäft.

2. Rechtsgrundlagen: Kapitalisierungsgeschäfte sind v.a. auf französischen Wunsch in die Erste EU-Lebensversicherungsrichtlinie aufgenommen worden, und zwar trotz des Verbots versicherungsfremder Geschäfte in dieser Richtlinie, und mussten nach Verwirklichung des Versicherungsbinnenmarkts auch in Deutschland zugelassen werden (§ 1 II VAG).

3. Praktische Bedeutung: In Deutschland haben Kapitalisierungsgeschäfte keine Bedeutung erlangt. In Frankreich waren sie nur solange populär, wie Steueranreize gewährt wurden.

Autor(en): Dr. Helmut Müller

 

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