IT-Haftpflichtversicherung
1. Begriff: Besondere Form der Haftpflichtversicherung für die speziellen Bedürfnisse und Risiken von Unternehmen der Informationstechnologie und Datenverarbeitung.
2. Merkmale: Eine IT-Haftpflichtversicherung integriert typischerweise klassische Deckungen für Haftpflichtrisiken für Personen- und Sachschäden mit einer besonders weit ausgestalteten Deckung für reine Vermögensschäden. Die Vermögensschadendeckung der IT- Haftpflichtversicherung kann als eine Sonderform der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung betrachtet werden.
3. (Weitere) Abgrenzung: Ergänzend zur IT- Haftpflichtversicherung kann eine Produkthaftpflichtversicherung erforderlich sein, insbesondere wenn auch Hardware geliefert wird.
Autor(en): Dr. Jürgen Kurth