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IT-Haftpflichtversicherung

1. Begriff: Besondere Form der Haftpflichtversicherung für die speziellen Bedürfnisse und Risiken von Unternehmen der Informationstechnologie und Datenverarbeitung.

2. Merkmale: Eine IT-Haftpflichtversicherung integriert typischerweise klassische Deckungen für Haftpflichtrisiken für Personen- und Sachschäden mit einer besonders weit ausgestalteten Deckung für reine Vermögensschäden. Die Vermögensschadendeckung der IT- Haftpflichtversicherung kann als eine Sonderform der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung betrachtet werden.

3. (Weitere) Abgrenzung: Ergänzend zur IT- Haftpflichtversicherung kann eine Produkthaftpflichtversicherung erforderlich sein, insbesondere wenn auch Hardware geliefert wird.

Autor(en): Dr. Jürgen Kurth

 

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