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Versicherungslexikon

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Produkthaftpflichtversicherung

1. Begriff: Erweiterte Versicherungsdeckung gegen das Haftpflichtrisiko, das von Erzeugnissen ausgeht, nachdem sie in Verkehr gebracht wurden, oder das von Arbeiten ausgeht, nachdem sie abgeschlossen wurden. In der Produkthaftpflichtversicherung können also auch Dienstleistungen („Arbeiten“) versichert werden.

2. Merkmale: Jede Betriebshaftpflichtversicherung deckt das von den Produkten des versicherten Unternehmens ausgehende Personen- und Sachschadenrisiko ab. Vermögensschäden, die von den Produkten verursacht werden, können durch die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung gedeckt werden, wobei jedoch nur bestimmte Sachverhaltstypen (z.B. Einbau mangelhafter Erzeugnisse) und bestimmte Kostenarten (z.B. Austauschkosten) versichert sind.

3. Abgrenzungen: Die Planungs-Haftpflichtversicherung (für Architekten- und Ingenieurleistungen) und die Fremdrückrufkostenversicherung können als Sonderformen der Produkthaftpflichtversicherung aufgefasst werden. Vor dem Inverkehrbringen der Erzeugnisse greift die Betriebshaftpflichtversicherung. Das Produktrisiko der Lieferung oder Planung umweltschädigender Anlagen bzw. Anlagenteile (Regressrisiko) kann in der Umwelthaftpflichtversicherung versichert werden.

4. Geschichte: Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung geht auf ein Bedingungskonzept von 1974 zurück, das seit 2000 mehrfach, z.T. grundlegend, überarbeitet wurde.

Autor(en): Dr. Jürgen Kurth

 

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