Innerer Zins
Zinssatz, der erforderlich ist, um aus den Kapitalanlagen zu einer gegebenen Lebensversicherung unter den Rechnungsgrundlagen 2. Ordnung für die Sterblichkeit (Mortalität) und die Betriebskosten (bei einer angemessenen Überschussbeteiligung des Versicherungsnehmers für die restlichen Jahre des Lebensversicherungsvertrags) die erwartete Gesamtleistung erbringen zu können. Die Bestimmung des inneren Zinses ist ein mögliches Verfahren zum Nachweis der Finanzierbarkeit jener Überschussbeteiligung. Sofern der vom Lebensversicherungsunternehmen erwirtschaftete Zins nicht unter dem inneren Zins liegt, erscheint die Finanzierbarkeit der Überschussbeteiligung gesichert, falls es im Zeitablauf gegenüber den Annahmen keine negativen Änderungen bei den Sterbewahrscheinlichkeiten und Betriebskosten gibt und zumindest der aktuelle Zins auch weiterhin erzielt wird.
Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf