Haftungsverhältnis
1. Begriff: Verhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer bzw. einer mitversicherten Person und dem geschädigten Dritten.
2. Abgrenzung: Das Haftungsverhältnis ist vom sog. Deckungsverhältnis zu unterscheiden. Zwischen beiden gilt das Trennungsprinzip.
Autor(en): Frank Sievers