Trennungsprinzip
1. Begriff: Grundsatz in der Haftpflichtversicherung. Nach dem Trennungsprinzip sind Haftungs- und Deckungsfragen getrennt voneinander zu beurteilen.
2. Merkmale: Streitigkeiten aus dem Deckungsverhältnis werden im Deckungsprozess ausgetragen. Das Haftpflichtverhältnis bezieht sich auf das Verhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem geschädigten Dritten. Die Frage nach der Höhe des Haftpflichtanspruchs bleibt im Streitfall grundsätzlich dem Haftpflichtprozess zwischen dem Versicherungsnehmer und den Geschädigten vorbehalten. Allerdings entfaltet die rechtskräftige Entscheidung im Rahmen des Haftpflichtprozesses auch für den Deckungsprozess Bindungswirkung.
Autor(en): Frank Sievers