Mitversicherte Personen
1. Begriff: Personen, die neben dem Versicherungsnehmer über Versicherungsschutz verfügen.
2. Merkmale: Die mitversicherten Personen sind nicht Vertragspartner des Versicherers. Sie sind im Rahmen eines Vertrags zugunsten Dritter begünstigte Personen im Sinne des § 328 BGB.
Autor(en): Frank Sievers