Gesetzliche Haftpflichtbestimmungen
1. Begriff: Rechtsgrundlagen für Haftpflichtansprüche. Normen, die unabhängig vom Willen der beteiligten Personen Rechtsfolgen auslösen.
2. Merkmale: Versicherungsschutz nach Ziffer 1.1 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) richtet sich nur auf gesetzliche Haftpflichtbestimmungen. Die Voraussetzung „gesetzliche Haftpflichtbestimmungen“ stellt gegenüber der gesetzlichen Regelung des § 100 VVG eine Einschränkung dar. Die Anspruchsgrundlagen der unerlaubten Handlungen (§§ 823 ff. BGB) sind gesetzliche Haftpflichtbestimmungen.
3. Abgrenzung: Gesetzliche Haftpflichtbestimmungen sind gegenüber vertraglichen Ansprüchen abzugrenzen.
Autor(en): Frank Sievers