Gruppenversicherung
1. Begriff: Gleichartige und gleichzeitige Versicherung mehrerer Personen in einem Versicherungsvertrag.
2. Merkmale: Im Vergleich zur Einzelversicherung zeichnet sich eine Gruppenversicherung v.a. durch die niedrigeren Abschlusskosten und Verwaltungskosten aus, so dass sich für gleichartigen Versicherungsschutz geringere Prämien ergeben. Die Teilnehmer an einer Gruppenversicherung bestehen immer aus einem klar umrissenen Kreis von Personen. Für die steuerliche Anerkennung von Prämien zugunsten einer Gruppenversicherung (z.B. Gruppenunfallversicherung für alle Arbeitnehmer eines Betriebs) ist es erforderlich, dass jedes Mitglied der Gruppenversicherung einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf die Leistung des Versicherers hat. Im Rahmen des Inkasso wird der Versicherungsvertrag allerdings in Gänze gegenüber einem Versicherungsnehmer (z.B. einem Verein oder einem Unternehmen) abgerechnet.
Autor(en): Uwe Laue