Führungsprovision
Prämienzuschlag zugunsten des führenden (Rück-)Versicherers im Rahmen einer Mitversicherung oder Mit-Rückversicherung (vgl. auch Führungsposition). Für die Aufgaben, die der "Führende" übernimmt, zahlen ihm die Mitversicherer oder direkt der Versicherungsnehmer, je nach Absprache, die Führungsprovision.
Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Renata Elert, Jiying Luo